Anmeldung

Es bedarf einer Zuweisung durch die behandelnde Hausärztin oder den behandelnden Hausarzt respektive Psychiater/Psychiaterin in Form einer Anordnung für Psychotherapie für die ersten 15 Sitzungen.

Kosten

Die Sitzungen können über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden, wenn eine Anordnung für Psychotherapie vorliegt.

Weitere Abrechnungsmöglichkeiten sind:

  • Die Kosten als Selbstzahlerin/ Selbstzahler zu übernehmen.

  • Die meisten Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Psychotherapie (momentan) nicht mehr, da ich über die Grundversicherung abrechnen kann. Kontaktieren Sie bitte vorgängig Ihre Kasse, falls Sie dennoch über die Zusatzversicherung abrechnen möchten.

Zusammenarbeit

Je nach Behandlungssituation kann die Zusammenarbeit mit Angehörigen, Spitälern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Arbeitgebern, Versicherungen, Institutionen und Behörden sinnvoll bzw. gefordert sein. Die Kontaktaufnahme und der Informationsaustausch erfolgt mit dem Einverständnis und in Absprache mit den Patientinnen und Patienten.