Anmeldung
Es bedarf einer Zuweisung durch die behandelnde Hausärztin oder den behandelnden Hausarzt respektive Psychiater/Psychiaterin in Form einer Anordnung für Psychotherapie für die ersten 15 Sitzungen.
Kosten
Die Sitzungen können über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden, wenn eine Anordnung für Psychotherapie vorliegt.
Weitere Abrechnungsmöglichkeiten sind:
Zusammenarbeit
Je nach Behandlungssituation kann die Zusammenarbeit mit Angehörigen, Spitälern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Arbeitgebern, Versicherungen, Institutionen und Behörden sinnvoll bzw. gefordert sein. Die Kontaktaufnahme und der Informationsaustausch erfolgt mit dem Einverständnis und in Absprache mit den Patientinnen und Patienten.